Definition · Öffentliches Recht

Inhaltsbestimmung

Definition

Eine Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts liegt vor, wenn die Behörde durch den Zusatz die Reichweite des beantragten Verwaltungsakts neu definiert.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man – in Abgrenzung zu einer Nebenbestimmung (§ 36 VwVfG) – unter einer Inhaltsbestimmung eines Verwaltungsakts?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11. Aufl. Maurer/Waldhoff, Allgemeines Verwaltungsrecht, 20. Aufl. 2020, § 12 RdNr. 1ff.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.