Definition · Öffentliches Recht

Inhalts- und Schrankenbestimmung (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG)

Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
Definition
Inhalts- und Schrankenbestimmungen sind und abstrakte von Rechten und Pflichten durch den Gesetzgeber in Bezug auf die durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten Rechtspositionen für die .
Kontext
Was versteht man unter „Inhalts- und Schrankenbestimmung“ (Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.