Definition · Strafrecht

Individuelles Hausrecht (§ 123 Abs. 1 StGB)

§ 123 Abs. 1 StGB
Definition
Das individuelle Hausrecht umfasst die Gesamtheit der Befugnisse, über den anderer Personen, der dem Herrschaftsbereich einer Person zugeordneten, geschützten Bereich, tatsächlich frei zu .
Kontext
Definiere den Begriff „individuelles Hausrecht“ (§ 123 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.