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title: "Definition: In dubio pro reo"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/in-dubio-pro-reo"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# In dubio pro reo

## Definition

Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ muss von mehreren möglichen Sachverhaltsalternativen diejenige Sachverhaltsalternative zugrunde gelegt werden, die für den Angeklagten die günstigste Rechtsfolge herbeiführt. Dies gilt nur bei subjektiven Zweifeln des Gerichts.

## Erläuterung

Der <b>„in dubio pro reo“-Grundsatz</b> greift, wenn das Gericht (nach vollständiger Beweiswürdigung) am Vorliegen der <b>tatsächlichen Voraussetzungen eines Tatbestandsmerkmals</b> zweifelt.
<br>Von <b>mehreren für möglich erachteten Sachverhaltsalternativen</b> muss es dann diejenige zugrunde legen, die für den Angeklagten <b>am günstigsten wirkt</b> (<b>„Im Zweifel für den Angeklagten“</b>). Dies ist der Sachverhalt, der die für den Angeklagten <b>günstigere Rechtsfolge auslöst</b>. Da es sich um eine <b>Entscheidungsregel handelt</b>, gilt dies nur, wenn das Gericht <b>selbst Zweifel hat</b>, nicht schon dann, wenn <b>objektiv ein anderer Sachverhalt möglich</b> ist.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/in-dubio-pro-reo
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
