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title: "Definition: In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/in-betrieb-7-abs-1-stvg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

## Definition

Nach der heute herrschenden verkehrstechnischen Auffassung ist ein Kfz in Betrieb, solange es sich im öffentlichen Verkehrsbereich oder auf privatem Gelände bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruht.

## Erläuterung

<vertiefung>Nach der inzwischen überholten „maschinentechnischen Auffassung“ war ein Fahrzeug nur in Betrieb, wenn der Motor lief und sich entweder das Fahrzeug selbst oder eine seiner Betriebseinrichtungen bewegte. Eine Halterhaftung für ruhende Fahrzeuge schied damit aus.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/in-betrieb-7-abs-1-stvg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
