Definition · Zivilrecht

In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

Definition

Nach der heute herrschenden verkehrstechnischen Auffassung ist ein Kfz in Betrieb, solange es sich im öffentlichen Verkehrsbereich oder auf privatem Gelände bewegt oder in verkehrsbeeinflussender Weise ruht.

Erläuterung
Kontext
Wann ist ein Kraftfahrzeug „in Betrieb“ (§ 7 Abs. 1 StVG)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Quellen
  • BGH, Urt. v. 09.01.1959 - VI ZR 202/57 = NJW 1959, 627
  • Wandt, Gesetzliche Schuldverhältnisse, 10.A. 2020, § 22 RdNr. 12

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.