Definition · Zivilrecht

In Betrieb (§ 7 Abs. 1 StVG)

§ 7 Abs. 1 StVG
Definition
Nach der heute herrschenden Auffassung ist ein Kfz in Betrieb, solange es sich im Verkehrsbereich oder auf Gelände bewegt oder in Weise ruht.
Erläuterung
Vertiefung
Nach der inzwischen überholten „maschinentechnischen Auffassung“ war ein Fahrzeug nur in Betrieb, wenn der Motor lief und sich entweder das Fahrzeug selbst oder eine seiner Betriebseinrichtungen bewegte. Eine Halterhaftung für ruhende Fahrzeuge schied damit aus.
Kontext
Wann ist ein Kraftfahrzeug „in Betrieb“ (§ 7 Abs. 1 StVG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.