Definition · Zivilrecht

Im Verkehr erforderliche Sorgfalt (§ 276 Abs. 2 BGB)

§ 276 Abs. 2 BGB
Definition
Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ist die Sorgfalt, die von einem Angehörigen des betreffenden werden kann.
Kontext
Was versteht man unter der „im Verkehr erforderlichen Sorgfalt“ (§ 276 Abs. 2 BGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.