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title: "Definition: Hoheitliche Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/hoheitliche-massnahme-35-s-1-vwvfg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Hoheitliche Maßnahme (§ 35 S. 1 VwVfG)

## Definition

Eine hoheitliche Maßnahme ist jedes <word idx="0"/> öffentlich-rechtliche Handeln im Über-/Unterordnungs-Verhältnis.

## Erläuterung

<vertiefung>Mit der Bejahung einer hoheitlichen Maßnahme i.S.d. <a href="https://dejure.org/gesetze/BVwVfG/35.html" title="&sect; 35 BVwVfG: Begriff des Verwaltungsaktes">§ 35 S. 1 VwVfG</a> ist zugleich die Voraussetzung „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ erfüllt. Deckungsgleich sind die Begriffe gleichwohl nicht. Mittels des Merkmals der hoheitlichen Maßnahme erfolgt die Abgrenzung des Verwaltungsakts gegenüber den <b>öffentlich-rechtlichen Verträgen</b>, die vom Merkmal „auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts“ noch erfasst wären.</vertiefung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/hoheitliche-massnahme-35-s-1-vwvfg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
