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title: "Definition: Höchstpersönlichkeit "
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/hoechstpersoenlichkeit"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Höchstpersönlichkeit

## Definition

Der Grundsatz der <word idx="0"/> besagt, dass der Erblasser sein Testament persönlich errichten muss. Jede Form der <word idx="1"/> ist daher ausgeschlossen. Nach dem Grundsatz der <word idx="2"/> muss der Erblasser zudem auch den wesentlichen Inhalt des Testaments selbst bestimmen. Das Verbot der <word idx="3"/> verbietet daher, dass der Erblasser einem Dritten die Bestimmung über die Gültigkeit der Verfügung oder die Person des Bedachten überträgt.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/hoechstpersoenlichkeit
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
