Definition · Zivilrecht

Höchstpersönlichkeit

Definition
Der Grundsatz der besagt, dass der Erblasser sein Testament persönlich errichten muss. Jede Form der ist daher ausgeschlossen. Nach dem Grundsatz der muss der Erblasser zudem auch den wesentlichen Inhalt des Testaments selbst bestimmen. Das Verbot der verbietet daher, dass der Erblasser einem Dritten die Bestimmung über die Gültigkeit der Verfügung oder die Person des Bedachten überträgt.
Kontext

Was versteht man unter der „Höchstpersönlichkeit“ der letztwilligen Verfügung?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.