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title: "Definition: Hindernis bereiten (§ 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/hindernis-bereiten-315-abs-1-nr-2-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Hindernis bereiten (§ 315 Abs. 1 Nr. 2 StGB)

## Definition

Hindernisbereiten ist nach ganz h.M. jeder <word idx="0"/>, der geeignet ist, den regelmäßigen Betrieb zu <word idx="1"/> oder zu stören.

## Erläuterung

Beispielhaft kommen das Auflegen von Steinen auf die Schienen, das Anbringen eines Metallbügels an der Oberleitung oder das Überqueren von Bahngleisen mit einem Kraftwagen in Betracht.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/hindernis-bereiten-315-abs-1-nr-2-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
