Definition · Strafrecht

Herstellen (§ 201a Abs. 1 StGB)

§ 201a Abs. 1 StGB
Definition
„Herstellen“ bedeutet das einer Bildaufnahme und erfasst damit alle Handlungen zur einer Bildaufnahme mit technischen Mitteln durch die des Motivs auf einem .
Kontext
Definiere den Begriff „herstellen“ (§ 201a Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.