Definition · Zivilrecht

Hauptleistungspflicht (vor § 241 BGB)

vor § 241 BGB
Definition
Die Hauptspflicht ist die zur Erbringung einer , die für das Schuldverhältnis typisch, d.h. ist.
Erläuterung
Im Rahmen des Kaufvertrags zählt die Übergabe und Übereignung der Kaufsache zu den Hauptleistungspflichten auf Verkäuferseite (§ 433 Abs. 1 BGB); demgegenüber besteht die Hauptleistungspflicht des Käufers in der Zahlung des Kaufpreises (§ 433 Abs. 2 BGB).
Kontext
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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.