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title: "Definition: Handlung (vor § 13 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/handlung-vor-13-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Handlung (vor § 13 StGB)

## Definition

Nach herrschender Meinung ist für eine strafrechtlich relevante Handlung ein vom menschlichen <word idx="0"/> beherrschtes oder beherrschbares <word idx="1"/> erforderlich, das <word idx="2"/> ist.

## Erläuterung

<erklaerung>Eine Handlung kann ausschließlich ein sozial erhebliches, also nach außen tretendes Verhalten sein. Vorgänge, die — wie Gedanken, Gesinnungen, Gefühle und Absichten — sich rein im Inneren des Menschen abspielen, scheiden daher aus.</erklaerung>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/handlung-vor-13-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
