Definition · Zivilrecht

Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB)

§ 1 Abs. 2 HGB
Definition
Ein ist ein Gewerbe, das nach Art eine erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).
Kontext
Definiere den Begriff „Handelsgewerbe“ (§ 1 Abs. 2 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.