Definition · Zivilrecht

Handelsgesellschaft (§ 6 Abs. 1 HGB)

§ 6 Abs. 1 HGB
Definition
Handelsgesellschaften (§ 6 Abs. 1 HGB) sind solche, die auf den Betrieb eines gerichtet sind, oder denen diese Eigenschaft per zugewiesen wird.
Kontext
Definiere den Begriff „Handelsgesellschaft“ (§ 6 Abs. 1 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.