Definition · Zivilrecht

Handelsgeschäft (§ 25-28 HGB)

§ 25 HGB § 26 HGB § 27 HGB § 28 HGB
Definition
Ein Handelsgeschäft im Sinne der §§ 25-28 HGB ist das eines (§ 1ff. HGB).
Kontext
Definiere den Begriff „Handelsgeschäft“ (§§ 25-28 HGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.