Definition · Zivilrecht

Haftungsbegründende Kausalität

§ 823 Abs. 1 BGB
Definition
Die haftungsbegründende Kausalität ist der zwischen der und der .
Erläuterung
Im Rahmen der haftungsbegründenden Kausalität prüft man dann die Äquivalenztheorie (conditio-sine-qua-non), die Adäquanztheorie und den Schutzzweck der Norm.
Kontext

Was versteht man unter der haftungsbegründenden Kausalität?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.