Definition · Zivilrecht

Haftungsausfüllende Kausalität

§ 823 Abs. 1 BGB § 249 ff. BGB
Definition
Die haftungsausfüllende Kausalität ist der zwischen der und dem .
Kontext

Was versteht man unter haftungsausfüllender Kausalität?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.