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title: "Definition: Grundsatz der Spezialität (vor § 854 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/grundsatz-der-spezialitaet-vor-854-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Grundsatz der Spezialität (vor § 854 BGB)

## Definition

Dingliche Rechte und Verfügungen sind nur in Bezug auf individuell bestimmte Sachen möglich. Ein Eigentum an Sachgesamtheiten ist nicht möglich, sondern nur an den einzelnen Sachen, die diese Sachgesamtheit ausmachen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/grundsatz-der-spezialitaet-vor-854-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
