Definition · Zivilrecht

Grundsatz der Absolutheit (vor § 854 BGB)

vor § 854 BGB
Definition
Dingliche Rechte wirken gegenüber . Das heißt: Sie sich gegen jeden, vor jedem und sind von jedem zu .
Kontext

Was versteht man unter „Grundsatz der Absolutheit“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.