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title: "Definition: Glaubensfreiheit – innere Seite (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/glaubensfreiheit-innere-seite-art-4-abs-1-u-2-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Glaubensfreiheit – innere Seite (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)

## Definition

Das forum internum aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG umfasst die Freiheit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu bilden oder sich diesen anzuschließen.

## Erläuterung

Eine zentrale Ausprägung des forum internum stellt die Grundentscheidung dar, überhaupt einen Glauben anzunehmen oder einer Glaubensgemeinschaft beizutreten.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/glaubensfreiheit-innere-seite-art-4-abs-1-u-2-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
