Definition · Öffentliches Recht

Glaubensfreiheit – innere Seite (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)

Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
Definition

Das forum internum aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG umfasst die Freiheit, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen zu bilden oder sich diesen anzuschließen.

Erläuterung
Kontext
Was umfasst das sog. forum internum, also die innere Seite der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG)?
Rechtsprechung & Quellen 3
Normen
Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
Quellen
  • Morlok, Grundrechte, 7.A. 2020, RdNr. 190ff.
  • Schmidt, Grundrechte, 26.A. 2021, RdNr. 373.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.