Definition · Öffentliches Recht

Glaubensfreiheit – innere Seite (Art. 4 Abs. 1 u. 2 GG)

Art. 4 Abs. 1 und 2 GG
Definition
Das forum internum aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG umfasst die Freiheit, religiöse oder Überzeugungen zu oder sich diesen anzuschließen.
Erläuterung

Eine zentrale Ausprägung des forum internum stellt die Grundentscheidung dar, überhaupt einen Glauben anzunehmen oder einer Glaubensgemeinschaft beizutreten.

Kontext
Was umfasst das sog. forum internum, also die innere Seite der Glaubensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.