Definition · Öffentliches Recht

Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)

§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO
Definition
Ein Gewerbebetrieb ist jede selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung des freien Berufs anzusehen ist.
Kontext
In vielen Baugebieten sind Gewerbebetriebe zulässig oder können ausnahmsweise zugelassen werden. Was versteht man unter dem Begriff des Gewerbebetriebs (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.