Gewerbebetrieb (§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO)
Ein Gewerbebetrieb ist jede selbstständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung des freien Berufs anzusehen ist.