Definition · Strafrecht

Gewalt (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB)

§ 240 Abs. 1 StGB § 249 Abs. 1 StGB § 253 StGB § 255 StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1b StGB
Definition
Der klassische Gewaltbegriff setzt voraus, dass der (1) durch körperliche (2) ausübt, indem er auf den Körper eines anderen einwirkt, (3) um geleisteten oder erwarteten zu überwinden.
Erläuterung

Der Begriff der Gewalt ist umstritten.

Kontext
Was versteht man unter dem klassischen „Gewaltbegriff“ (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.