Definition · Strafrecht

Gewahrsam, gelockerter (§ 242 Abs. 1 StGB)

Definition

Eine Gewahrsamslockerung ist anzunehmen, wenn an einem bereits bestehenden Gewahrsamsverhältnis lediglich eine vorübergehende Verhinderung an der Ausübung der unmittelbaren tatsächlichen Gewalt eintritt. In diesem Fall besteht der Gewahrsam nach wie vor fort.

Erläuterung
Kontext

Definiere den Begriff „gelockerter Gewahrsam“:

Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Rengier, Strafrecht BT I, 23. A. 2021, § 2 RdNr. 60

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 19,99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.