Definition · Strafrecht

Gesundheitsschädlichkeit (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Definition
Ein Stoff ist gesundheitsschädlich, wenn er nach den im Fall geeignet ist, die Gesundheit (im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB) zu schädigen.
Erläuterung
Folgt man dieser Auffassung, kann im Einzelfall etwa die Verabreichung erheblicher Mengen Kochsalz (BGH NJW 2006, 1822, 1824) oder das Sprühen von Glasreiniger in die Augen (BGH Beschl. v. 17.2.2010 – 3 StR 10/10) den Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB erfüllen, sofern hierdurch die Gefahr einer erheblichen Gesundheitsschädigung begründet wird.
Kontext
Wann ist ein Stoff „gesundheitsschädlich“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.