Definition · Strafrecht

Gesundheitsschädlichkeit (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)

Definition

Ein Stoff ist gesundheitsschädlich, wenn er nach den Umständen im konkreten Fall geeignet ist, die Gesundheit (im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB) erheblich zu schädigen.

Erläuterung
Kontext
Wann ist ein Stoff „gesundheitsschädlich“ (§ 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Fischer, 66. A. 2019, § 224 RdNr. 6

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.