Definition · Strafrecht

Gesundheitsschädigung (§ 223 StGB)

§ 223 StGB
Definition
Eine Schädigung der Gesundheit ist das oder eines, wenn auch nur vorübergehenden Zustands, unabhängig davon, ob das Opfer zuvor gesund war oder ob eine Vorschädigung bestand.
Kontext
Definiere den Begriff „Gesundheitsschädigung“ (§ 223 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.