Definition · Strafrecht

Gespeichert (§ 202a Abs. 2 StGB)

§ 202a Abs. 2 StGB § 269 Abs. 1 StGB
Definition
Daten sind gespeichert, wenn sie zur erfasst, aufgenommen oder sind.
Kontext
Wann sind Daten „gespeichert“ (§ 202a Abs. 2 StGB)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.