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title: "Definition: Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG) "
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gesetzgebungskompetenz-vor-art-70-abs-1-gg"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG)

## Definition

Die <b>Gesetzgebungskompetenz</b> ist das Recht zur Gesetzgebung. Wer die Gesetzgebungskompetenz hat, ist also berechtigt, Gesetze zu erlassen. Mithin wird durch die Gesetzgebungskompetenz die Zuständigkeit für die Gesetzgebung geregelt.

## Erläuterung

Synonym verwendbar sind statt „Gesetzgebungskompetenz" auch die Bezeichnungen „<b>Gesetzgebungszuständigkeit</b>" oder „<b>Gesetzgebungsbefugnis</b>".

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gesetzgebungskompetenz-vor-art-70-abs-1-gg
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
