Definition · Öffentliches Recht

Gesetzgebungskompetenz (vor Art. 70 Abs. 1 GG)

vor Art. 70 GG
Definition
Die Gesetzgebungskompetenz ist das zur Gesetzgebung. Wer die Gesetzgebungskompetenz hat, ist also , Gesetze . Mithin wird durch die Gesetzgebungskompetenz die für die Gesetzgebung geregelt.
Erläuterung
Synonym verwendbar sind statt „Gesetzgebungskompetenz" auch die Bezeichnungen „Gesetzgebungszuständigkeit" oder „Gesetzgebungsbefugnis".
Kontext
Definiere den Begriff der „Gesetzgebungskompetenz“ (Art. 70-74 GG):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.