Definition · Öffentliches Recht

Gesetzgebungskompetenz, kraft Sachzusammenhang (vor Art. 70 GG)

Definition
Die Kompetenz kraft Sachzusammenhang setzt voraus, dass eine dem Bund zugewiesene Materie „verständigerweise nicht geregelt werden kann“, ohne dass auch zugleich das fragliche Sachgebiet normiert wird.
Erläuterung
Kontext

Definiere den Begriff der ungeschriebenen Gesetzgebungskompetenz „kraft Sachzusammenhang“:

Rechtsprechung & Quellen 6
Quellen
  • Gröpl, Staatsrecht I, 13.A. 2021, RdNr. 1099-1011
  • Morlok/Michael, Staatsorganisationsrecht, 5.A 2021, RdNr. 481-482
  • Will, Staatsrecht I, 2021, § 10 RdNr. 107-110, 121-122
  • Windthorst, in: Gröpl/Windthorst/v. Coelln, Studienkommentar GG, 5.A 2022, Art. 70 GG RdNr. 22-27
  • Windthorst, in: Gröpl/Windthorst/v. Coelln, Studienkommentar GG, 5.A 2022, Art. 70 GG RdNr. 24

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.