Definition · Öffentliches Recht

Gesetzgebungskompetenz, Annexkompetenz (vor Art. 70 GG)

vor Art. 70 GG
Definition
Eine Annexkompetenz liegt vor, wenn das Sachgebiet in einem „ “ mit einem Kompetenztitel steht.
Erläuterung
Maßstab
An bestehende Kompetenztitel knüpft die Annexkompetenz an und erweitert sie „in die Tiefe“. Typischerweise dient sie der Vorbereitung oder Durchführung des Sachgebiets — Voraussetzung ist daher, dass der Bund von einer ihm ausdrücklich zugewiesenen Kompetenz Gebrauch gemacht hat.
Lerntipp
Schwierig (aber nicht klausurentscheidend) ist die Abgrenzung der Annexkompetenz von der Kompetenz kraft Sachzusammenhang. Merksatz: Die Annexkompetenz reicht in die Tiefe — AT (Allgemeiner Teil).
Vertiefung
Über Annexkompetenzen erschließt sich dem Bund in den Sachbereichen seiner Kompetenzen namentlich die Gefahrenabwehr, die Erhebung von Gebühren und Beiträgen sowie Planung, Statistik und Forschung.
Kontext

Was versteht man unter der ungeschriebenen „Annexkompetenz“ des Bundes?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.