Definition · Strafrecht

Gesetzesverletzung, verfahrensrechtlich (§ 337 Abs. 2 StPO)

Definition

Verletzt ist das Verfahrensrecht, wenn eine gesetzlich vorgeschriebene Handlung unterblieben, wenn sie fehlerhaft vorgenommen worden ist oder wenn sie überhaupt unzulässig war.

Kontext
Wann ist das „Verfahrensrecht verletzt“ (§ 337 StPO)?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65.A. 2022, § 337 RdNr. 9

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.