Definition · Strafrecht

Gesetzeskonkurrenz (vor § 52 StGB)

vor § 52 StGB
Definition
Der Täter darf für das von ihm verwirklichte Unrecht nur einmal werden. Gesetzeskonkurrenz ist gegeben, wenn der Unrechtsgehalt der Verletzung eines Straftatbestands über einen ebenfalls verletzten weiteren Straftatbestand zwangsläufig mit wird. Im Bereich der sind das Fälle, in denen eine Handlung mehrere Strafgesetze verletzt, von denen das eine dem anderen vorgeht (). Im Bereich der unterscheidet man straflose Vor- und Nachtaten.
Kontext

Was versteht man unter „Gesetzeskonkurrenz“?

Diese Definition im Examen sicher abrufen.

Definitionen einzeln zu pauken bringt wenig. Mit juralernen.de übst du sie an echten Examensfällen — einmalig 99 €, lebenslang.

Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.