Definition · Öffentliches Recht

Gesetz, materielles (vor Art. 76 ff. GG)

vor Art. 76 ff. GG
Definition
Gesetze im rein materiellen Sinne sind Rechtsnormen, die durch erlassen werden.
Erläuterung
Gesetze im materiellen Sinne sind nach allgemeinem Verständnis alle abstrakt-generellen Regelungen mit Außenwirkung, also Verbindlichkeitsanspruch ggü. den Normadressaten, die ein Träger hoheitlicher Gewalt erlassen hat. Erfasst sind regelmäßig auch die Parlamentsgesetze. Wird der Begriff materielles Gesetz verwendet, ist damit aber typischerweise ein rein materielles Gesetz gemeint — also eine untergesetzliche Rechtsnorm (Rechtsverordnung oder Satzung).
Kontext
Was versteht man unter einem rein „materiellen Gesetz“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.