Definition · Öffentliches Recht

Gesetz, materielles (vor Art. 76 ff. GG)

Definition

Gesetze im rein materiellen Sinne sind untergesetzliche Rechtsnormen, die durch die Verwaltung erlassen werden.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem rein „materiellen Gesetz“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11.A. 2023, § 7 RdNr. 5

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.