Definition · Öffentliches Recht

Gesetz, formelles (vor Art. 76 ff. GG)

Definition

Gesetze im formellen Sinn sind Gesetze, die von der Legislative in dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen Gesetzgebungsverfahren erlassen werden.

Erläuterung
Kontext
Was versteht man unter einem „formellen Gesetz“?
Rechtsprechung & Quellen 2
Quellen
  • Guckelberger, Allgemeines Verwaltungsrecht, 11.A. 2023, § 7 RdNr. 3 f.

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.