Definition · Öffentliches Recht

Gesetz, formelles (vor Art. 76 ff. GG)

vor Art. 76 ff. GG
Definition
Gesetze im formellen Sinn sind Gesetze, die von der in dem verfassungsrechtlich vorgeschriebenen erlassen werden.
Erläuterung
Zu den formellen Gesetzen zählen sowohl die vom Bundestag erlassenen als auch die von den Landtagen entsprechend den jeweiligen Landesverfassungen verabschiedeten Gesetze.
Vertiefung
Sämtliche wesentlichen Entscheidungen im Verhältnis Staat-Bürger müssen vom demokratisch legitimierten Parlament getroffen werden (sog. Wesentlichkeitstheorie). Allein die konkrete Ausgestaltung darf der Verwaltung überlassen bleiben.
Kontext
Was versteht man unter einem „formellen Gesetz“?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.