Definition · Strafrecht

Geschäftsraum (§ 123 Abs. 1 StGB)

§ 123 Abs. 1 StGB
Definition
Geschäftsraum bezeichnet einen abgeschlossenen Raum, der seiner nach zumindest dem Betreiben , wissenschaftlicher, ähnlicher nicht notwendig auf gerichteter Tätigkeiten dient.
Kontext
Definiere den Begriff „Geschäftsraum“ (§ 123 Abs. 1 StGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.