Definition · Zivilrecht

Geschäftsgrundlage, Wegfall der (§ 313 Abs. 1 BGB)

§ 313 Abs. 1 BGB
Definition
Ein der Geschäftsgrundlage liegt vor, wenn sich Vertragsschluss Umstände ändern, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind.
Kontext
Definiere den Begriff „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ (§ 313 Abs. 1 BGB):

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.