Definition · Zivilrecht

Geschäftsführer (§ 677 BGB)

§ 677 BGB
Definition
Geschäftsführer i.S.d. § 677 BGB ist wer mit , aber ohne ein Geschäft vornimmt.
Kontext
Wer ist der Geschäftsführer i.S.d. § 677 BGB?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.