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title: "Definition: Geschäftsbesorgung (§ 677 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/geschaeftsbesorgung-677-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Geschäftsbesorgung (§ 677 BGB)

## Definition

Geschäftsbesorgung umfasst jede tatsächliche oder rechtsgeschäftliche Tätigkeit, auch von <word idx="0"/> Dauer, soweit es über reines Dulden oder <word idx="1"/> hinausgeht.

## Erläuterung

Ähnlich wie im Auftragsrecht (<a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/662.html" title="&sect; 662 BGB: Vertragstypische Pflichten beim Auftrag">§ 662 BGB</a>) ist der Begriff der <b>Geschäftsbesorgung</b> <b>weit</b> auszulegen. So kann eine Geschäftsbesorgung etwa im Abschluss eines Vertrages, im Löschen des brennenden Nachbarhauses oder auch im Abschleppen eines Pkw bestehen.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/geschaeftsbesorgung-677-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
