Definition · Zivilrecht

Geschäftsanmaßung

§ 677 BGB
Definition
Von Geschäftsanmaßung spricht man, wenn der Geschäftsführer weiß, dass er ein fremdes Geschäft führt (sog. ) und dieses ausschließlich als eigenes Geschäft führen möchte (sog. ).
Kontext

Wann liegt eine Geschäftsanmaßung vor?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.