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title: "Definition: Geschäft, subjektiv fremdes (§ 677 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/geschaeft-subjektiv-fremdes-677-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Geschäft, subjektiv fremdes (§ 677 BGB)

## Definition

Ein Geschäft ist subjektiv fremd, wenn der Geschäftsführer zwar im Interesse des <word idx="0"/> handelt, die Tätigkeit nach <word idx="1"/> aber nicht als fremde erkennbar ist, weil man ihr nicht ansieht, dass im Interessenkreis eines <word idx="2"/> gehandelt wird.

## Erläuterung

Hierfür wird auch der Begriff der objektiv eigenen bzw. neutralen Geschäfte verwendet. In diesem Fall muss der Fremdgeschäftsführungswille positiv festgestellt werden.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/geschaeft-subjektiv-fremdes-677-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
