---
title: "Definition: Geschäft, objektiv fremd (§ 677 BGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/geschaeft-objektiv-fremd-677-bgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
---

# Geschäft, objektiv fremd (§ 677 BGB)

## Definition

Ein Geschäft ist objektiv fremd, wenn das Handeln schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild nicht zum Rechts- und Interessenkreis des Geschäftsführers gehört.

## Erläuterung

Im Falle objektiv fremder Geschäfte ist der Fremdgeschäftsführungswille zu vermuten.

---

Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/geschaeft-objektiv-fremd-677-bgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
