Definition · Zivilrecht

Geschäft (GoA, § 677 BGB)

§ 677 BGB
Definition
Ein Geschäft i.S.d. § 677 BGB ist jede . Sie muss nicht rechts oder Natur sein.
Kontext
Was ist ein Geschäft i.S.d. § 677 BGB?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.