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title: "Definition: Geschäft der laufenden Verwaltung"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/geschaeft-der-laufenden-verwaltung"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:41+00:00"
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# Geschäft der laufenden Verwaltung

## Definition

<b>Geschäfte der laufenden Verwaltung</b> sind <d>Angelegenheiten, die (1) <word idx="0"/> und häufig vorkommen und (2) die für die jeweilige Gemeinde (unter Berücksichtigung ihrer Größe, Verwaltungstätigkeit und Finanzkraft) weder <word idx="1"/> <word idx="2"/> von <word idx="3"/> sind</d>.

## Erläuterung

<erklaerung>Maßgeblich ist, ob aufgrund der <b>grundsätzlichen Bedeutung</b> der Angelegenheit eine Entscheidung der Gemeindevertretung und nicht nur des Bürgermeisters geboten erscheint.</erklaerung>
<beispiel>Bei der <b>Einzelentscheidung</b>, ob einer Person eine Sondernutzungserlaubnis oder Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu gewähren ist, handelt es sich normalerweise um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Anders verhält es sich aber regelmäßig bei <b>grundsätzlichen Entscheidungen</b> wie dem Erlass einer allgemeinen Richtlinie über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen oder einer grundlegenden Widmungsänderung einer bedeutenden öffentlichen Einrichtung.</beispiel>

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/geschaeft-der-laufenden-verwaltung
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
