Definition · Öffentliches Recht

Gerichtliches Verfahren (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)

Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG
Definition
Das gerichtliche Verfahren meint die verfahrensmäßige von durch die staatlichen , einschließlich des und des Gerichtskostenrechts.
Erläuterung
Maßstab
Der Begriff des gerichtlichen Verfahrens ist weit auszulegen und umfasst das gesamte Verfahrensrecht. Darunter fallen insbesondere die Verfahrensregelungen zum Zivil-, (ZPO, FamFG), Verwaltungs- (VwGO) und Strafprozess (StPO).
Vertiefung
Das verfassungsprozessuale Verfahren vor dem BVerfG (BVerfGG) stützt sich hingegen auf Art. 94 Abs. 2 S. 1 GG.
Kontext
Was versteht man unter dem „gerichtlichen Verfahren“ (Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 Var. 4 GG)?

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.