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title: "Definition: Gemeine Not (§ 323c Abs. 1 StGB)"
canonical: "https://juralernen.de/definitionen/gemeine-not-323c-abs-1-stgb"
kind: "Legaldefinition"
language: "de"
updated: "2026-04-25T07:43:40+00:00"
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# Gemeine Not (§ 323c Abs. 1 StGB)

## Definition

Die gemeine Not wird als eine die Allgemeinheit betreffende Notlage umschrieben.

## Erläuterung

Inhaltlich überschneidet sich dieser Begriff mit jenem der gemeinen Gefahr.

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Kanonische URL: https://juralernen.de/definitionen/gemeine-not-323c-abs-1-stgb
Quelle: juralernen.de — juristische Definitionen und Legaldefinitionen.
