Geheimheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG)
Wichtigstes Instrument zum Schutz der Wahlfreiheit ist die Geheimheit der Wahl. Denn würde die Stimme offenbart, ließe sich leicht Druck auf die Entscheidungsfreiheit der Wählenden ausüben. Möglichst authentisch soll die Wählerstimme zudem sein. Durch entsprechende Maßnahmen — wie etwa die Stimmabgabe in einer Wahlkabine — hat der Staat die Geheimheit der Wahl zu gewährleisten.