Definition · Öffentliches Recht

Gefahrenverdacht

Definition
Ein Gefahrenverdacht ist gegeben, wenn Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht einer Gefahr begründen, aber eine Gefahrenlage nicht tragen. In Fällen des Gefahrenverdachts muss die handelnde Behörde sich auf Maßnahmen zur Sachverhaltsaufklärung () beschränken.
Kontext

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Nicht-amtliche Begriffserläuterung. Maßgeblich sind die einschlägigen Gesetze und die jeweils aktuelle Rechtsprechung.